Residenzprogramm zur Unterstützung geflüchteter Musiker*innen aus der Ukraine

Neues Residenzprogramm zur Unterstützung geflüchteter Musiker*innen aus der Ukraine

Das neue Förderprogramm „U*music“ ermöglicht Residenzen geflüchteter ukrainischer, belarussischer und russischer Musikschaffender bei deutschen Ensembles. Aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vermittelt der Deutsche Musikrat 85 Residenzen bei deutschen Ensembles und Klangkörpern. Die Residenzen werden mit bis zu 6.500 Euro gefördert.

Ziel des Förderprogramms ist es, die künstlerische Qualität der geflüchteten Musikschaffenden zu erhalten, ihnen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben und durch die Einbindung in bestehende Ensemblestrukturen zu einem kreativen Neuanfang in Deutschland zu verhelfen. Antragsberechtigt sind professionell in Deutschland tätige Musikensembles aller Genres. Residenzen können an Instrumentalmusiker*innen, Sänger*innen, Dirigentinnen und Dirigenten sowie Komponierende aller Genres vergeben werden.

Pro Ensemble werden bis zu fünf Residenzen gefördert. Die Antragsstellung ist bis zum 15. September online möglich. Weitere Informationen, die Fördergrundsätze und das Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Das Institut für Neue Musik und Musikerziehung Darmstadt fördert zeitgenössische Musik aller Bereiche und ihre pädagogische Vermittlung.

Das thematische Spektrum reicht von der Tradition der kompositorischen Avantgarde über Klangkunst, Performance, Neue Medien und grenzüberschreitende Konzepte bis zur Improvisation, zum Jazz und zur Musik der Jugendkulturen.

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