Anträge ab dem 6. April 2021, es gibt keine Antragsfrist
Ins Freie!
Der Start von Staatsministerin Dorn für das hessische Kulturpaket II angekündigten Förderprogramm „Ins Freie!“ steht unmittelbar bevor, vom 6.4. an können Anträge gestellt werden. Weitere Infos dazu: https://www.diehl-ritter.de/de/insfreie
Förderlinie B: Förderung von Pop-Up-Spielstätten und kleineren Open Air-Veranstaltungen in ländlichen Räumen mit einer Antragshöhe bis maximal 40.000 Euro (Eigenanteil an der Finanzierung mindestens 10%).
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließliche juristische Personen.
Antragsteller müssen ihren Unternehmenssitz im Bundesland Hessen haben.
Antragsberechtigt sind u.a. Veranstalter*innen, Ensembles, Kulturvereine, Konzertensembles, Orchester, Chöre, Konzert- und Theateragenturen, Soziokulturelle Zentren, Spielstätten, Festivals, Stadt- und Staatstheater, Privattheater, Stadtbibliotheken, Produktionsbüros und Netzwerke.
Zu den Voraussetzungen für eine Antragstellung zählt zudem i. d. R. der Nachweis, dass die Antragsteller*innen mit anderen hessischen Einrichtungen und freien Gruppen oder anderen Kulturveranstalter*innen und Kulturproduzent*innen kooperieren.
Nur in der Förderlinie B können auch Kommunen Anträge stellen, sofern sie nicht mehr als 20.000 Einwohner haben.
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden:
Anträge können frühestens ab dem 6. April 2021 über das dann online geschaltete Antragsportal bei Diehl+Ritter gestellt werden.
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt.
Wie hoch ist das Programmvolumen?
Im Rahmen des Fonds stehen für die Förderlinine A und B bis zu 9 Mio. Euro zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum Programm finden Sie www.kunst.hessen.de/kulturpaket2