Anlässlich des 25. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung veranstaltet die Internationale Hugo-Wolf-Akademie Stuttgart vom 12. bis 15. März 2015 ein Festival mit dem Titel „Sind noch Lieder zu singen?“. In Konzerten, Workshops, Vorträgen und Podiumsdiskussionen sollen die Entwicklungslinien des Liedes in den beiden deutschen Staaten nach 1945 und weiterführend im wiedervereinigten Deutschland von 1989 bis heute nachgezeichnet werden.
Projektbegleitend ist ein Kompositionswettbewerb ausgeschrieben worden. Aus den eingegangenen Kompositionen werden von einer Fachjury bis zu drei Kompositionen ausgewählt, die im Rahmen des Festivals „Sind noch Lieder zu singen?“ 2015 in Stuttgart uraufgeführt werden und die mit je € 5.000 honoriert werden.
Teilnahmebedingungen
Am Wettbewerb teilnehmen können Komponistinnen und Komponisten aller Nationen, die nach dem 31. Dezember 1983 geboren wurden. Gefordert ist pro Wettbewerbs-Teilnehmer maximal eine bisher nicht öffentlich aufgeführte oder im Studio produzierte Komposition für Stimme und Klavier. Der Komposition muss ein autarker literarischer Text in deutscher Sprache zugrunde liegen. Der Beitrag muss in leserlicher Partiturform in vier Exemplaren eingereicht werden.
Die Länge des Werks soll zwischen 7 und maximal 10 Minuten liegen.
Die Beiträge müssen bis zum 15. April 2014 bei der
Internationalen Hugo-Wolf-Akademie
Stichwort: »Kompositionswettbewerb«
Jägerstraße 40 | D-70174 Stuttgart
eingegangen sein.
Spätere Einsendungen können nicht berücksichtig werden.
Das Projekt „Sind noch Lieder zu singen?“ wird von der Kulturstiftung des Bundes gefördert.Weitere Informationen über das Projekt und über den Kompositionswettbewerb sowie das Teilnahmeformular zum Download gibt es unter www.ihwa.de oder www.liederprojekte2015.org